Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Nutzung von Musik bei TikTok – Rechte, Risiken und Abmahnungen

Musik macht Videos erst lebendig – gerade auf Plattformen wie TikTok. Doch wer Musik in seinen Clips verwendet, begibt sich schnell auf rechtlich dünnes Eis. Der Grund: Die in TikTok verfügbare Musikbibliothek ist in vielen Fällen nur für private Nutzung freigegeben. Sobald ein Account gewerblich genutzt wird – sei es durch Unternehmen, Selbstständige oder Influencer –, gelten strengere Regeln.

Wo die Risiken liegen

  • Urheberrechtsschutz: Sowohl Komposition als auch Text eines Songs sind in der Regel geschützt.
  • Private vs. gewerbliche Nutzung: Schon das Bewerben eigener Dienstleistungen oder Produkte reicht, um eine gewerbliche Nutzung anzunehmen.
  • Forderungen der Rechteinhaber: Unternehmen erhalten derzeit vermehrt sogenannte Berechtigungsanfragen oder sogar Abmahnungen wegen nicht lizenzierter Musiknutzung. Gefordert werden häufig Nachlizenzierungen im mittleren vierstelligen Bereich.

Abmahnung oder Berechtigungsanfrage?

Eine Berechtigungsanfrage wirkt zunächst weniger bedrohlich, ist aber rechtlich betrachtet kaum harmloser: Auch hier geht es um urheberrechtliche Ansprüche. Wer nicht reagiert, riskiert Folgeschritte – bis hin zur kostenpflichtigen Abmahnung oder Klage.

Prävention und Handlungsempfehlungen

  • Rechte prüfen: Vor Nutzung klären, ob Musik für gewerbliche Accounts freigegeben ist.
  • Kommerzielle Musikbibliotheken nutzen: TikTok und andere Plattformen bieten hierfür eigene Bereiche an.
  • Alternativen erwägen: GEMA-freie Musik oder selbst erstellte Sounds sind sichere Optionen.
  • Nicht ignorieren: Wer ein Schreiben erhält, sollte es ernst nehmen und rechtlich prüfen lassen, bevor er vorschnell zahlt oder gar nicht reagiert.

Fazit

Die Nutzung von Musik auf TikTok kann für Unternehmen schnell teuer werden. Wer rechtssicher handeln will, sollte sich frühzeitig mit den Nutzungsbedingungen auseinandersetzen und im Zweifel professionelle Beratung einholen. So lässt sich vermeiden, dass aus einem unterhaltsamen Video eine kostspielige Abmahnung wird.

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Shownotes

Weitere Folgen

EU-Kommission vs. TikTok – ein wachsendes regulatorisches Netz

In Folge 52 von „Kaffeerecht“ widmen wir uns dem aktuellen Verfahren der EU-Kommission gegen TikTok. Mit dem Digital Services Act (DSA) verfolgt die EU ambitionierte Ziele: Mehr Transparenz bei Werbung, Schutz vor Wahlbeeinflussung, algorithmischen Risiken und Datenschutzverstößen. Wir analysieren, was dahintersteckt, wie weit die Kommission gehen darf – und warum ein echtes Verbot von Plattformen wie TikTok gar nicht so leicht möglich ist.

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In Folge 55 von Kaffeerecht sprechen wir über die rechtlichen Grundlagen der Selbstständigkeit als Fotograf*in. Vom Gesellschaftsrecht über Namenswahl und Marken bis hin zur Lizenzierung von Bildern und Persönlichkeitsrechten – die Folge liefert einen praxisnahen Überblick, worauf Kreative beim Start achten sollten. Auch das Zusammenspiel mit Auftraggebern, Agenturen und die Besonderheiten bei der Nutzung von Personenfotos oder KI-generierten Bildern werden verständlich erklärt.

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In Folge 42 von „Kaffeerecht“ besprechen wir die proaktive Auskunftspflicht gegenüber Urhebern: Unternehmen, die Nutzungsrechte erwerben, sind verpflichtet, Urhebern regelmäßig umfassende Auskunft über die Nutzung ihrer Werke zu erteilen. Was bedeutet das konkret? Welche Pflichten bestehen, und wie lassen sich diese in der Praxis umsetzen? Diese und weitere Fragen klären wir in dieser Episode.

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